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Gebühren meiner Leistung
Für ihre Tätigkeit haben alle Steuerberaterinnen und Steuerberater Anspruch auf Vergütung. Sie setzt sich aus der Gebühr für die erbrachte Leistung und einem Auslagenersatz zusammen. Die Steuerberaterinnen und Steuerberater sind dabei nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) an die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) zwingend gebunden, die das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlässt.
Die Vergütung ist unabhängig von der Höhe der erwarteten Steuererstattung. Für den überwiegenden Teil der Vergütung sieht die Gebührenordnung die “Wertgebühr” vor. Dies trifft auch für die Einkommensteuererklärung zu. Für die Anfertigung einer Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte erhält der Steuerberater 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A. Für die Ermittlung der einzelnen Einkünfte wird eine gesondert auszuweisende Wertgebühr fällig. Mit den Wertgebühren ist die Arbeit des Steuerberaters pauschal abgegolten, unabhängig davon, wieviel Zeit er selbst oder seine Angestellten darauf verwandt haben.
Generell kann festgehalten werden, dass sich mit zunehmendem Wert (Arbeitslohn), das Honorar des Beraters erhöht.
Dort wo ein Wert der Beratung nicht feststellbar ist (Rat, Auskunft), bzw. wo die Verordnung dies vorsieht, darf eine Zeitgebühr berechnet werden. Diese ist auf maximal 46,00 € (netto) je angefangene halbe Stunde beschränkt.
Steuerberatungsgebühren sind steuerlich absetzbar, soweit sie einer Einkunftsart zuordenbar sind.
In dem Kontaktgespräch, welches ich mit Ihnen unentgeltlich durchführe (siehe “Ablauf”) informiere ich Sie darüber, welche Kosten für ihr Anliegen in etwa entstehen werden. Sie können dann entscheiden, ob Sie mich mit der Erledigung Ihres Anliegens beauftragen wollen.
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